önorm B 1300
Die ÖNORM B 1300 Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen. Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergemeinschaften müssen von Gesetzes wegen dafür Sorge tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Die ÖNORM B1300 möchte zu einer Standardisierung solcher Sicherheitsüberprüfungen beitragen und so eine Grundlage für die rechtzeitige Erkennung von Gefahrenpotential schaffen. Verletzt ein Gebäudeeigentümer seine Überprüfungs- und Erhaltungspflichten, so kann er im Schadensfall auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Kommt es – zB durch mangelhafte Handläufe, schadhafte elektrische Leitungen oder gar herabstürzende Gebäudeteile zu einem Schadensfall, steht der Gebäudeeigentümer im schlimmsten Fall mit einem Fuß im Gefängnis bzw hat er jedenfalls mit existenzgefährdenden finanziellen Regressforderungen zu rechnen. Dagegen sind die Kosten für eine genormte Objektsicherheitsüberprüfung in jedem Fall vernachlässigbar. Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, empfiehlt es sich regelmäßige Überprüfungen durchzuführen. Die ÖNORM B 1300 gibt ausgebildeten Fachkräften eine Verfahrensanweisung in die Hand, nach welcher entsprechende Evaluierungen und die zugehörigen Umsetzungen durchgeführt werden. Die Überprüfung schafft Rechtssicherheit und ist sozusagen “das Pickerl” fürs Haus. Wie beim Auto sollte eine jährliche Überprüfung und Maßnahmensetzung erfolgen, um fortwährend dem Gesetz zu genügen.

Die Überprüfung nach ÖNORM B1300 besteht aus den folgenden Fachbereichen:

 

Technische Objektsicherheit

Dazu gehören alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen und sicheren Gebäudesubstanz, wie etwa die Gebäudehülle oder das Tragwerk eines Gebäudes.

 

Gefahrenvermeidung und Brandschutz

Diese sind alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen, die dem vorbeugenden und unmittelbaren Brandschutz, dem Schutz für den Fall von Gasaustritt, der Objekträumung im Gefahrenfall, sowie dem Schutz vor Gefahren in Folge von Witterungsbedingungen in Wohngebäuden und Gesamtanlagen dienen. Beispielsweise brandabschnittsbildende Bauteile, Fluchtwege und Blitzschutzanlagen.

 

Gesundheits- und Umweltschutz

Alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung gesunder und im Einklang mit Regelungen des Umweltschutzes stehender (Lebens-)Bedingungen in Wohngebäuden und Gesamtanlagen. Dies ist beispielsweise die Einhaltung von Hygienestandards bei Lüftungsanlagen oder gemeinschaftlich genutzten Schwimmbädern.

 

Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren

Der letzte Fachbereich umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen betreffend dem Einbruchs- und Zutrittsschutz, Zivilschutz und dem Schutz vor Naturgefahren in Wohngebäuden und Gesamtanlagen, wozu etwa auch Zutrittskontrolleinrichtungen zählen.

ÜBERPRÜFUNG NACH ÖNORM B 1300

Für die genannten Bereiche stellt die ÖNORM B1300 die Grundlage für eine individuell auszuarbeitende Überprüfungs- und Überwachungscheckliste dar. Es wird empfohlen diese Überprüfungen einmal jährlich durchführen zu lassen. Die Ergebnisse werden vollständig protokolliert und es empfiehlt sich diese Ergebnisse zu Dokumentationszwecken für 10 Jahre aufzubewahren.

detaillierte Zusammenfassung zum Thema
Informationen beim Austrian Standards institute

"Die genormte Objektsicherheitsüberprüfung ist das Pickerl für Ihre Immobilie"

Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch zur eigenen Absicherung absolut empfehlenswert. Es werden sämtliche technischen Mängel und die Behebungsmaßnahmen dokument und somit die Überprüfungs- und Erhaltungspflichten des Gebäudeeigentümers erfüllt.