Energieausweis
Energieausweis

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Er beinhaltet viele interessante Kennwerte Ihres Hauses, die Auskunft darüber geben, wie hoch beispielsweise der zu erwartende Heizenergieverbrauch ausfällt.

Die im Ausweis prominentesten Kennzahlen sind der “spezifische Heizwärmebedarf” (HWB) und der “Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor” (fGEE), welcher erst seit 2012 in neuen Ausweisen angeführt wird und einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude darstellt.

Spezifischer Heizwärmebedarf (HWB)

Der spezifische Heizwärmebedarf ist der gängigste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle (Dachkonstruktion, Wände, Isolierung) zu beurteilen. Diese Energiekennzahl wird in kWh/m²/a angegeben (sprich: Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr). Sie sagt aus, wieviel Energie das Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigen würde, wenn es an einem normierten Referenzstandort stehen würde (das ist nicht der tatsächliche Standort). Damit ist dieser Wert zum Vergleich der thermischen Qualität von Häusern sehr gut geeignet. Um den Kennwert auf einen Blick abschätzen zu können wird er neben die farbige Skala in der entsprechenden Kategorie gedruckt.

Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)

Dieser Wert vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007. Es kann somit abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden Gebäude um ein energetisch besseres (fGEE < 1) oder energetisch schlechteres (fGEE > 1) Gebäude handelt. Je höher der fGEE, desto schlechter ist das Gebäude.

Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.

Bei allen neuen Gebäuden benötigt man einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig. Weiters ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten zwingend vorzuweisen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt maximal zehn Jahre.

Käufer oder Mieter können zwei Rechte einfordern:
Die Vorlage eines Energieausweises vor dem Vertragsabschluss und die Übergabe eines Energieausweises (eine vollständige Kopie ist auch erlaubt) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Für Einfamilienhäuser ist es zulässig, dass der Ausweisersteller einen Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Gebäudes (hinsichtlich Größe, Energieeffizienz, Lage etc.) ausstellt. Wenn es nur um eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten geht reicht es, wenn ein Energieausweis für das gesamte Gebäude vorgelegt wird (gilt auch für Eigentümergemeinschaften).

 

Ungefähre Richtwerte zum HWB:

Passivhaus (0 - 15)
Niedrigstenergiehaus (15 - 30)
Niedrigenergiehaus (30 - 40)
Normaler Neubau 2000 bis 2015 (50 - 65)
Standard Neubau vor 2000 (75 - 100)
Durchschnittlicher Bestand Altbau 1950er bis 1970er (150 - 350)

Dazu ist anzumerken, dass Wohnraumkomplexe (Gebäude mit vielen Wohnungen) stets bessere Energiekennzahlen aufweisen als Einfamilienhäuser. HWB-Werte bis 100 sind aus praktischer Sicht gute Werte und bedingen nicht grundsätzlich eine Sanierung. Als erste Einschätzung bietet es sich auch an seinen Heizenergiebedarf (in kWh) laut der jährlichen Abrechnung durch die beheizte Wohnfläche in Quadratmetern zu dividieren. Der sich ergebende Wert gibt eine praktische Aussage zum HWB, ersetzt jedoch keinesfalls die Notwendigkeit eine Berechnung für den Energieausweis.

Betreffend der Notwendigkeit zur Sanierung kann man festhalten, dass man ab einem Praxiswert von 120 kWh/m²/a auf jeden Fall über eine Investition nachdenken kann und bei Werten ab 200 kWh/m²/a unbedingt so rasch als möglich etwas unternehmen sollte.

"Der Energieausweis ist der Typenschein zu Ihrem Haus"

Er ist seit 2012 gesetzlich vorgeschrieben und bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf dem Vertragspartner zwingend vorzulegen. Außerdem müssen der HWB- und der fGEE-Wert bei Inseraten angegeben werden.

Wohnung Standard

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Einfamilienhaus Standard

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Einfamilien-Mehrfamilienhaus

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für Häuser bis 800m²