Elektroattest

Das Elektroattest, ein wichtiger Teil der Gebäudesicherheit! In zirka 25% der österreichischen Haushalte befinden sich alternde und bereits schadhafte elektrotechnische Anlagen und/oder Geräte, die den aktuellen Sicherheitsbestimmungen nicht mehr entsprechen. Als unmittelbare Folge können Kurzschlüsse und Kabelbrände entstehen, für deren Folgeschäden Sie persönlich haftbar sind.

Deshalb ist es in Ihrem eigenen Interesse die elektrische Anlage Ihres Gebäudes überprüfen zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Auch bei einem Haus- oder Wohnungskauf oder vor Abschluss eines Mietvertrages ist es von Vorteil, zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Überprüfung der Elektroinstallationen auf Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durchführen zu lassen. Dabei wird die Sicherheit der elektrischen Anlage beurteilt und sichergestellt, dass diese den jeweils gültigen Normen entspricht. Die Überprüfung selbst besteht aus der genauen Dokumentation der elektrischen Anlage und der anschließenden technischen Praxisüberprüfung, wobei Erdung und Absicherung getestet werden.

Das Elektroattest ist weiters ein notwendiger Baustein für die Einreich- und Kollaudierungsunterlagen jedes privaten oder gewerblichen Gebäudes.

Die Gewerbebetriebe trifft im Übrigen eine besondere gesetzliche Überprüfungspflicht für gewerbliche und industrielle Anlagen.

Die Intervalle der wiederkehrenden Überprüfung richten sich nach den Vorgaben der Gewerbebehörde (laut Betriebsanlagengenehmigung) und nach Vorgaben aus der Elektroschutzverordnung.

Für Betriebe gelten die folgenden Verordnungen betreffend Fristen:

I. Betriebsanlagenverordnung

Wenn eine elektrische Anlage vorliegt, die gem. ÖVE E5 Teil 1/1989 betrieben wird, beträgt das Überprüfungsintervall 2 Jahre. Die zuständige Behörde kann jedoch kürzere Intervalle vorscheiben.

Für alle anderen elektrischen Anlagen gilt als Prüfungsintervall:

  • 6 Jahre beim vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

  • 5 Jahre bei allen anderen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

II. Elektroschutzverordnung

Wenn eine elektrische Anlage vorliegt, die gem. ÖVE E5/1989 betrieben wird, muss diese spätestens alle 5 Jahre überprüft werden. Für einige Bereiche sind jedoch andere Prüfungsintervalle vorgesehen:

  • Banken, Versicherungen, Büro- und Handelsbetriebe -> 10 Jahre

  • Für Baustellen gem. Bauarbeiterschutzverordnung -> 1 Jahr

  • Stark beanspruchte Anlagen (Verschmutzung, Feuchtigkeit, mechanische Beanspruchung) können von der Behörde kürzere Überprüfungsintervalle vorgeschrieben bekommen -> 3 Jahre bzw bei besonders starker Beanspruchung 1 Jahr

  • Für Blitzschutzanlagen:

    • Arbeitsstätten, Baustellen und Arbeitsmittel, die durch ihre Lage, Bauweise, Flächenausdehnung und Höhe blitzschutzgefährdet sind -> 3 Jahre

    • Arbeitsstätten mit explosionsgefährlichen und/oder hochentzündlichen Arbeitsstoffen oder größeren Mengen leichtentzündlicher Arbeitsstoffe -> 1 Jahr

ELEKTROATTEST
nach ÖVE

für Einfamilienhäuser und Gewerbebetriebe

III. Arbeitsstättenverordnung

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Alarmeinrichtungen und Brandmeldeanlagen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Die Überprüfungspflicht kann durch Bescheid der Behörde anders geregelt werden. Die Unterlagen hat der Anlagenbetreiber!

Ich bin zur Durchführung von sämtlichen Überprüfungen für Einfamilienhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen bis zu Industrieanlagen berechtigt.

Als besonderen Bonus für Sie ist bei Beauftragung eines Elektroattests eine Thermographie der elektrischen Anlage miteingeschlossen.

"Das Elektroattest ist ein elementarer Sicherheitsbaustein"

Privatpersonen sollten als Selbstschutz eine Überprüfung durchführen lassen. Gewerbebetriebe sind gesetzlich verpflichtet regelmäßige Überprüfungen vornehmen zu lassen.